Sonderurlaub für ambulante Kur

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Eine ambulante Kur dient nach dem allgemeinen Verständnis der Vorsorge. Es erfolgt entsprechend keine Krankschreibung sondern die ambulante Kur wird nach den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Urlaubs durchgeführt. In einigen Tarifverträgen sollen allerdings Verinbarungen enthalten sein, aus denen sich ein Anspruch auf Sonderurlaub für eine ambulante Kur ableiten lässt. Fragen Sie ggf. Ihren Arbeitgeber, ob das möglich ist.

Falls Sie keinen Sonderurlaub für die ambulante Kur bekommen, ist vielleicht interessant, dass Sie bei uns in vielen der Ferienwohnungen einen Internetzugang nutzen können. Insofern ist es theoretisch möglich, Ihr Homeoffice an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Uhrzeiten an den Urlaubsort zu verlegen. In den Fall brauchen Sie vielleicht keinen Sonderurlaub und können vielleicht sogar erhöhten Verpflegungsaufwand geltend machen oder den Kururlaub steuerlich geltend machen.

Bitte unbedingt beachten: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen sollten Sie einen zugelassenen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

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