Vertragsbedingungen

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1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie mir (Vermieter siehe Impressum) den Abschluß des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Dies kann telefonisch, schriftlich oder in Textform geschehen. Der Vertrag kommt verbindlich zustande, wenn ich Ihnen die Dauer und den Preis der Beherbergung per Email bestätigt habe. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15% vom Übernachtungspreis oder mindestens 50 EURO fällig. Sollte Ihre Anzahlung nicht innerhalb der Frist bei uns eintreffen, behalten wir uns vor, Ihren Aufenthalt zu stornieren. Bei kurzfristigen Buchungen kann ein verbindlicher Vertragsabschluss per email erfolgen.

2. Die angegebene Personenzahl ist nach oben nicht beliebig variabel. Haustiere sind generell nicht erwünscht, weil sich unsere Gäste auch darauf verlassen, dass sich in den Wohnungen keine Tiere aufhalten.

3. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Partner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

4. Sie sind verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Bei der Vermietung von Ferienwohnungen beträgt die Einsparung nach Erfahrungssätzen 10% vom Übernachtungsbetrag. Der von Ihnen zu zahlende Betrag kann durch eine anderweitige Vermietung der von Ihnen gebuchten Wohnung gemäß Ziffer 5 reduziert werden.

5. Ich bin nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene, schriftlich nach vorheriger telefonischer Ankündigung stornierte Wohnungen anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung zahlen Sie für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag. Die Anzahlung wird zur Deckung der Bearbeitungskosten verwendet und kann nicht erstattet werden.

6. Sie erhalten aus dem Beherbergungsvertrag keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung.

7. Zu Ihren Händen bestimmte Nachrichten, Post- oder Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Wir übernehmen die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung ist jedoch ausgeschlossen.

8. Eine Kinderausstattung der Wohnung (Kinderbett, -hochstuhl, Waschbeckenhocker, Toilettenaufsatz, Bollerwagen) stelle ich Ihnen bei Bedarf kostenlos zu Verfügung.

9. Die Begleichung der Rechnung erfolgt bis vier Wochen vor der Anreise per Überweisung oder während der ersten drei Tage des Aufenthaltes in bar.

10. Wir sind als Vermieter laut Kurabgabesatzung dafür verantwortlich, dass unsere Gäste im Gemeindegebiet Dahme für die Zeit ihres Aufenthaltes eine OstseeCard haben. Dafür kommen weitere Kosten auf Sie zu, die sich auch der Kurabgabesatzung entnehmen können. In Grube (Mühlenhof) ist der Kauf der OstseeCard nicht obligatorisch aber möglich.

11. Sie verpflichten sich durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages zur uneingeschränkten Einhaltung der Hausordnung.

12. Reiten für Kinder veranstalten wir laut Terminplan vor Ort. Bitte beachten Sie, dass diese Termine unverbindlich sind und nur bei trockenem Wetter eingehalten werden können. Es handelt sich bei diesem Angebot nicht um Reitunterricht, sondern je nach vorhandenen Reitkenntnissen um Führen oder selbständiges Reiten auf dem Reitplatz. Eine Reitkappe ist zum Reiten mitzubringen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir jede Haftung bei Unfällen ausschließen müssen. Das gleiche gilt für die Benutzung der diversen Spielgeräte, die kostenlos bereitstehen.

13. Nach der Beendigung der Beherbergung übergeben Sie Ihre Wohnung mir oder einem Beauftragten in besenreinem Zustand. Liegt der Reinigungsaufwand erheblich über dem einer gewöhnlichen Endreinigung (Besenreinheit), gilt für die Generalreinigung 100 EURO zusätzlich als vereinbart.

14. Die notwendigen Daten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet.

15. Erfüllungsort ist 23747 Dahme.

16. Alles weitere regeln die Geschäftsbedingungen des Hotel- und Gaststättenverbandes. Alle von diesen Vertragsbedingungen abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten ein oder mehrere Bestandteile dieses Vertrages unwirksam sein, so hat das keinen Einfluss auf die anderen Vertragsteile. Für den unwirksamen Teil gilt das als vereinbart, was vermutlich vereinbart werden sollte.

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