Regeln für Touristen in Schleswig-Holstein

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Verständlicherweise machen sich zur Zeit viele darüber Gedanken, wie angesichts der besonderen Lage die Regeln für Touristen in Schleswig-Holstein sind. Für mich hat das zwei Dimensionen:

  • in meinem Verantwortungsbereich kann ich zusichern, dass wir nach Möglichkeit ein menschliches Miteinander leben
  • für alles außerhalb meines Verantwortungsbereiches ist das Land Schleswig-Holstein zuständig

Bei Fragen zu Gesetzen und Verordnungen wenden Sie sich bitte an das

Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein
corona@lr.landsh.de
Telefon: 0431 / 797 000 01

Link: Häufig gestellte Fragen zum Tourismus in Schleswig-Holstein

In Dahme gibt es die Möglichkeit sich zwischen 14 und 20 Uhr kostenfrei auf SARS-CoV-2 testen zu lassen. Im Gruber Gemeindehaus besteht diese Möglichkeit auch, die Zeiten kenne ich nicht. Fragen zum Corona-Test in Dahme beantwortet der Dahmer Tourismusservice, Telefon (04364) 49200. Wer sich wie oft testen lassen muss und wer das zu kontrollieren hat, ist noch nicht bekannt. Es wird dazu eines Landesverordnung geben. Fest steht: die Regeln dürfen niemals in Frage gestellt werden.

Update 12.5.2021

Die Landesverordnung mit Geltung ab dem 17.5.2021 ist jetzt verabschiedet. Ich bitte um Beachtung der Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2

Was die Testpflicht im Bezug auf SARS-Cov-2 angeht, gilt

  • Bei Ihrer Anreise müssen Sie mir schriftlich versichern, dass aktuelle negative Testergebnisse gemäß §2 Nr. 6 SchAusnahmV vorgelegt werden können.
  • Ein Nachweis über den Test muss mir bei Anreise vorgelegt werden.
  • Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Test.
  • Weiterhin müssen Sie mir versichern, dass Sie mir alle 72 Stunden einen Testnachweis gemäß §2 Nr. 7 SchAusnahmV vorlegen.