Ferienwohnung wegen Corona stornieren

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Der Titel „Ferienwohnung wegen Corona stornieren“ müsste konkret heißen: „Ferienwohnung stornieren wegen der Maßnahmen, die gegen die Ausbreitung des Corona-Virus verhängt wurden“. Die Verkürzung des Titels, die wohl dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht, hat lediglich praktische Gründe.

Dieser Text ist die Ansicht eines touristischen Profis, der im Gegensatz zu einem zugelassenen Rechtsanwalt ein juristischer Laie ist. Ich beschreibe meine Sicht der Dinge und das übliche Vorgehen in der Zusammenarbeit mit meinen Gästen. Das muss nicht immer die juristische Realität abbilden. Wenn Sie Rechtsberatung brauchen, fragen Sie bitte einen Rechtsanwalt.

Welche Kosten entstehen bei der Stornierung einer Ferienwohnung

Zu allererst hängt das natürlich davon ab, was man bei der Buchung mit dem Vermieter vereinbart hat. Mit unseren Vertragsbedingungen wird vereinbart, dass bei einer Stornierung 90% des Reisepreises zu zahlen sind. Dieser Betrag kann bis auf 0 reduziert werden, wenn es eine Ersatzbuchung gibt. Diese Regelung entspricht auch der „gewohnheitsrechtlichen Verkehrssitte„. Grundsätzlich raten wir zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die in vielen Fällen die Kosten einer Stornierung übernimmt. Da Sie es bei uns mit Menschen zu haben, wird selten so heiß gegessen wie gekocht. Das heißt konkret, dass es extrem selten vorkommt, dass wir tatsächlich eine Stornorechnung schreiben.

Außerdem sind Stornierungen von Ferienwohnungen bei uns glücklicherweise sehr selten. Wenn eine Familie einen Urlaub plant, bucht und die Anzahlung leistet, möchte sie diesen Urlaub auch machen. Jede Stornierung hat einen handfesten und mitunter auch tragischen Grund. Da entscheiden wir nicht aufgrund eines vorliegenden Vertrags sondern individuell nach Augenmaß. Trotzdem kommt es natürlich auch mal vor, dass wir eine Stornorechnung schreiben müssen. Es darf bei allem Spaß an der Aufgabe nicht vergessen werden, dass wir davon leben, Ihnen die Grundlage für Ihren Urlaub bereitzustellen. Es entstehen Kosten, die nur durch die Einnahmen ausgeglichen werden können. Wenn eine Wohnung wegen einer Stornierung leer steht, ist die Einnahme verloren und lässt sich nicht nachholen. Ihr Vorteil ist, dass Sie bei uns mit verantwortlichen Menschen und nicht mit ausführenden Organen zu tun haben.

Welche besonderen Bedingungen kommen durch die aktuelle Lage dazu

Zur Zeit herrscht wegen Lockdown, Kontaktsperren, Ausgangsverboten und zwangsweisen Schließungen von Geschäften verständlicherweise eine große Unsicherheit. Kann man einen Urlaub buchen ohne bei einer Stornierung „auf den Kosten sitzen zu bleiben“? Denkbar ist beispielsweise, dass das Reisen bzw. die Unterbringung von Gästen weiterhin untersagt bleibt (Reise- oder Beherbergungsverbot). Denkbar wäre auch, dass Gäste nur dann untergebracht werden, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das könnte im aktuellen Fall eine Impfung, ein negativer wie auch immer gearteter Test oder vielleicht sogar grün gefärbte Haare sein. Alles ist zur Zeit vorstellbar. Hier ist ein wichtiger Unterschied in der Rechtslage.

Bei einem ausgesprochenen Beherbergungs- oder Reiseverbot ist die Geschäftsgrundlage gestört bzw. die Durchführung unmöglich. Es gilt höhere Gewalt, es kann also niemand direkt für den Schaden verantwortlich gemacht werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 275 und 326 BGB) sieht in dem Fall vor, dass beide Vertragspartner nicht leisten müssen. Es muss die Ferienwohnung nicht bereitgestellt werden und der Reisepreis muss nicht bezahlt werden. Tragisch ist das natürlich für den Vermieter, dessen Kosten für die Bereitstellung der Wohnung unabhängig von der ausfallenden Einnahme anfallen. Versichern lässt sich der konkrete Fall nicht ohne weiteres. Der Vermieter hat also mit der fehlenden Einnahme zu leben oder auf Zuteilung einer staatlichen Entschädigung zu hoffen. Beim Beherbergungsverbot im Frühjahr 2020 wurden, zumindest bei uns, für ausgefallenen Einnahmen keine staatlichen Entschädigungen gezahlt.

Wenn die Reise an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird, ist die Rechtslage nach meiner Auffassung eine andere. Wir nehmen an, dass die Herstellung der Bedingungen nach allgemeiner Auffassung zumutbar ist. Dann ist es schwierig sich auf die Unmöglichkeit des Geschäfts als Grundlage für die Stornierung zu berufen. Es gelten dann die vereinbarten Stornobedingungen.

Ferienwohnung bei uns im Frühjahr ohne Risko buchen!

Um die Buchung Ihres Urlaubs risikofrei zu ermöglichen, übernehmen wir das finanzielle Risiko einer Stornierung. Aufenthalte in unseren Ferienwohnungen mit Anreise bis zum 31. Mai 2021 können kurzfristig und kostenlos storniert werden.