Neue Landesverordnung in Schleswig-Holstein vermutlich ab 23. August 2021
Nach Informationen des TVSH sei geplant mit einer neuen Landesverordnung für erhöhten Impfdruck zu sorgen. Das ganze heiße 3G und beinhalte im wesentlichen, dass nur getestete, geimpfte und genesene Menschen Innenräume (mit Ausnahme von Bibliothek, Versammlungen und Kirche) betreten dürfen. 3G klingt nach 5G, was ja auch was ganz Tolles sein soll. Die Ausnahme müsste dann konsequent BVK oder vielleicht BiVeKi heißen. Das klingt ein bisschen wie Bifteki vom Griechen um die Ecke. Ich kann das Bifteki im Akropolis 2 in Grube, ca. 300m vom Mühlenhof entfernt, empfehlen.
Außer für geimpfte und genesene Personen (betrifft SARS-COV2) gelte eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) ab dem 23. August 2021. Bei Beherbergung (Hotel, Ferienwohnung etc.) müsse ein Test bei Anreise (wie bisher auch) und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts vorgelegt werden.
Wenn man davon absieht, dass die Ministerpräsikonferenz ohnehin kein Beschlussorgan im Sinne der Legislative ist, räumt der Beschluss vom 10.8. den Regierungen der Bundesländer einen Ausweg ein:
Die Länder können Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder das Indikatorensystem eines Landes (das weitere Faktoren einbezieht, wie zum Beispiel Hospitalisierung) ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist.
Bis 10. Oktober 2021 werden Corona-Tests kostenlos sein, danach sollen sie selbst bezahlt werden. Das gelte nicht für Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Basis für die geplanten Regelungen sei die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und das Infektionsschutzgesetz. Die epidemische Lage von nationaler Tragweite solle nach dem Wunsch der MPK vom Bundestag über den 11. September 2021 hinaus verankert werden.
Ich danke den Ministerpräsendent*innen der Bundesrepublik Deutschland recht herzlich für die Überarbeitung der Regeln. Ich fühle mich gut vertreten und in meiner ständigen Angst vor einer Ansteckung mit der derzeit grassierenden und noch viel gefährlicheren Virusvariante bestärkt.