Corona Testpflicht nach 72 Stunden entfällt
Ab dem 20. September 2021 entfällt nach Angaben des Tourismusverbandes Schleswig-Holstein bei Reisen nach Schleswig-Holstein (also auch zu uns an die Ostsee) die erneute Testpflicht auf Sars-Cov2 nach 72 Stunden. Gäste dürfen weiterhin grundsätzlich nur beherbergt werden, wenn sie einen negativen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können, der den Beherbergungsbetrieben bei Anreise vorgelegt werden muss. Gäste haben zudem ihre Kontaktdaten anzugeben.
Wir halten uns selbstverständlich an alle Regeln. Der Umgang miteinander erfolgt bei uns weniger nach alternativlosem Gehorsam (1G-Regel) sondern hauptsächlich nach der Maßgabe des gesunden Menschenverstandes (GMV). In unserer Wahrnehmung gibt es neben den propagierten 3G an erster Stelle noch ein viertes, das für „gesund“ steht. Und wenn jemand nicht gesund sein sollte, ist es für uns kein Grund, diesen Menschen zu diskriminieren. Es tut uns leid, dass Menschen aufgrund des Ergebnisses eines einfachen Schnelltests vom Urlaub ausgeschlossen werden.