Zuschuss zur ambulanten Kur

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Eine ambulante Kur wird von den gesetzlichen Krankenkasse entsprechend der Bestimmungen des §23 SGB V bewilligt und finanziell unterstützt, wenn ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausreichen

[…] kann die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Die Satzung der Krankenkasse kann zu den übrigen Kosten die Versicherten im Zusammenhang mit dieser Leistung entstehen, einen Zuschuß von bis zu 16 Euro täglich vorsehen. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für versicherte chronisch kranke Kleinkinder kann der Zuschuss nach Satz 2 auf bis zu 25 Euro erhöht werden.

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen zahlen den Regelsatz von 16 EURO pro Tag für die Unterkunft. Besonders interessant für viele unserer Gäste ist der erhöhte Satz von bis zu 25 EURO bei chronisch kranken Kleinkindern. Kleinkind ist nach der Auffassung vieler Krankenkassen ein Kind unter sechs Jahren.

Die Unterkunft kostet in der besten Jahreszeit für eine Kur an der Ostsee ab 995 EURO für eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem bis zwei Kindern. Die Berechnung des Zuschusses könnte als wie folgt aussehen:

1. Erwachsener = 16 EURO
2. Erwachsener = 16 EURO
1. Kind = 16 EURO
2. Kind = 16 EURO
Summe = 64 EURO x 21 Tage = 1344 EURO

oder

1. Erwachsener = 16 EURO
2. Erwachsener = 16 EURO
1. Kind unter 6 mit chronischer Bronchitis = 25 EURO
2. Kind = 16 EURO
Summe = 73 EURO x 21 Tage = 1533 EURO

In beiden Fällen bleibt für Sie sogar nur ein kleiner Eigenanteil, wenn Sie eine unserer größeren Wohnungen oder Reihenhäuser mieten.

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